Bundesweit
erster Kontakt mit dem Gericht -
Anklage wegen Brandstiftung
Teilweise werden Personen von dem laufenden Ermittlungsverfahren erst durch die Zustellung einer Anklageschrift wegen Brandstiftung in Kenntnis gesetzt.
Hier wird den Betroffenen dann in der Regel die Möglichkeit gegeben, innerhalb von einer Woche Einwände gegen die Anklageschrift wegen Brandstiftung vorzubringen und gegebenenfalls entlastende Beweismittel zu benennen. Teilweise erfolgt hier - sofern es sich um schwerere Tatvorwürfe handelt - die Aufforderung, einen Pflichtverteidiger zu benennen.
Sobald Sie die Anklageschrift wegen Brandstiftung in den Händen halten rate ich dazu, Kontakt zu mir aufzunehmen; innerhalb der gesetzten Frist sollten Sie also umbedingt den Weg zu einem kompetenten Strafverteidiger suchen, damit man die Weichen noch möglichst frühzeitig in die richtige Richtung stellen kann.
Ich zeige dann zunächst gegenüber den Ermittlungsbehörden Ihre Verteidigung an und beantrage Akteneinsicht. Zugleich beantrage ich, die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens so lange zurückzustellen, bis Akteneinsicht gewährt wurde.
Durch ein engagiertes Auftreten schon an dieser Stelle kann es so gelingen, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzuwenden. Welchen Weg man hierbei wählt, hängt von der Situation im Einzelfall ab.
Soweit sie also eine Anklageschrift erhalten haben, sollten Sie unter der Nummer 0201 747 188 0 oder per E-Mail Kontakt zu mir aufnehmen.